Handelsregister · HRB 259455

Chronologischer Auszug

hello eco AG energieservices · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
hello eco AG energieservices

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Darwinstraße 4, 10589 Berlin

c)
Der internetbasierte Handel, das
Angebot und der Vertrieb bzw.
Vermittlung von Energielösungen,
Energieprodukten und Dienstleistungen sowie die zugehörige Beratung und alle damit verbundenen Geschäfte und verwandte Nebengeschäfte, insbesondere der
Handel mit und die Betreuung von
elektronischen Datensystemen,
die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind.
50.000,00 EURa)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt es die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
1.
Bücker, Joachim Georg Wolfgang,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Aktiengesellschaft

Satzung vom: 04.09.2023 mit Änderung vom 01.12.2023 in § 8 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung)

b)
Der Vorstand ist durch Gründungssatzung vom 04.09.2023 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit
bis zum 03.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig
oder mehrmals um bis zu 25.000,00
EUR insgesamt durch Ausgabe
neuer Stammaktien gegen Bar- oder
Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des
Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang
der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. (Genehmigtes Kapital 2023/I)
a)
03.01.2024
Dr. Weiland

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.