Handelsregister · HRB 259455
Chronologischer Auszug
hello eco AG energieservices · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) hello eco AG energieservices b) Berlin Geschäftsanschrift: Darwinstraße 4, 10589 Berlin c) Der internetbasierte Handel, das Angebot und der Vertrieb bzw. Vermittlung von Energielösungen, Energieprodukten und Dienstleistungen sowie die zugehörige Beratung und alle damit verbundenen Geschäfte und verwandte Nebengeschäfte, insbesondere der Handel mit und die Betreuung von elektronischen Datensystemen, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind. | 50.000,00 EUR | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: 1. Bücker, Joachim Georg Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Aktiengesellschaft Satzung vom: 04.09.2023 mit Änderung vom 01.12.2023 in § 8 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) b) Der Vorstand ist durch Gründungssatzung vom 04.09.2023 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 03.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR insgesamt durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. (Genehmigtes Kapital 2023/I) | a) 03.01.2024 Dr. Weiland |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.