Reisebüro mit Omnibusbetrieb zur Personenbeförderung, nationale und internationale Touristik
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Edeltraud Hellmuth
Freiensteinau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Hellmuth
Freiensteinau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Beschluss Blatt 74 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.10.1991 mit Änderung vom 11.05.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006 hat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Geisa (bisher Amtsgericht Jena HRB 301714) nach Freiensteinau, § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR sowie § 11 Abs. 4 (betr. Stimmrecht), § 14 Abs. 4 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.