Handelsregister · VR 1165

Chronologischer Auszug

Hellerthaler Schützengesellschaft 1840 e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hellerthaler Schützengesellschaft 1840 e.V.

b)
Neunkirchen
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der
Schriftführer. Jeder vertritt den Verein allein.

b)
Vorstand:
Schmidt, Lothar, Kaufmann, Neunkirchen
Vorstand:
Richter, Rüdiger, Kaufmann, Neunkirchen
Vorstand:
Podzimek, Albert, Konditormeister, Neunkirchen
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist am 28.06.1840 errichtet.

Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 06.11.1981 ist die Satzung neugefasst
und vom 04.07.1982 in § 8 (Vorstand, Vertretung) geändert worden.
a)
11.08.2004
Schwunk

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.12.1908
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.08.2004.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Richter, Rüdiger, Kaufmann, Neunkirchen
Nicht mehr
Vorstand:
Schmidt, Lothar, Kaufmann, Wilnsdorf
Bestellt als
Vorstand:
Hövelmann, Stefan, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hellwig, Stefan, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24. August 2016 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
28.02.2017
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 236 ff. d.A.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hellwig, Stefan, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Richter, Rüdiger, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
Nach Ergänzung des Geburtsdatums weiterhin
Vorstand:
Podzimek, Albert, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
26.07.2022
Scheerer-Frenking

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.