der Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sascha Kucera
Hildesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2015 mit Änderung vom 08.07.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2a (Aufgaben des ärztlichen oder zahnärztlichen Leiters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung von § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie in § 7 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufhebung des § 4 beschlossen; die bisherigen §§ 5 bis 13 sind nunmehr §§ 4 bis 12.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.