Handelsregister · HRB 6736

Registerinformationen

HELIOS Klinik Oberwald GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HELIOS Klinik Oberwald GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Grebenhain
Geschäftsanschrift
An den Mühlwiesen 14-17, 36355 Grebenhain

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6736
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
16.12.2024
Abrufstand
04.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern - insbesondere der HELIOS Klinik Grebenhain - und ggf. anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens. Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist ferner die Übernahme oder Gründung sowie der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V. Zweck des Betriebes der Medizinischen Versorgungszentren ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sebastian Mock

Fulda

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2007 mit Änderung vom 19.11.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013 hat die Änderung bzw. Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Klinik Oberwald KG mit dem Sitz in Grebenhain (Amtsgericht Gießen HRA 2767).

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 12
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.