Der Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern - insbesondere der HELIOS Klinik Herzberg/ Osterode - und ggf. anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens; ferner die Übernahme oder Gründung sowie der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V. Zweck des Betriebes der Medizinischen Versorgungszentren ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Mönter
Bissendorf
Geschäftsführer(in)
Johannes Richter
Ebergötzen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1997 zuletzt geändert am 11.07.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2014 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 37 R - 39 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.04.2006.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Helios Kliniken GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 106350 B) als herrschendem Unternehmen ist am 16.07.2020/21.07.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.