Der Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern - insbesondere der HELIOS Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe - und ggf. anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens. Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist ferner die Übernahme oder Gründung sowie der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V. Zweck des Betriebes der Medizinischen Versorgungszentren ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie alle weiteren Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Olaf Kannt
Schwerin
Geschäftsführer(in)
Emre Nazli
Pforzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1991, mit Änderung vom 23.12.1991 zuletzt geändert am 11.07.2005 (Neufassung)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 13.10.1992
Neufassung des Gesellschaftsvertrages: Sonderband AS. 411 ff.
(Fall 7)
(Fall 8)
(Fall 9)
(Fall 11)
Unternehmensvertrag
Mit der "HELIOS Kliniken GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 106350 B) wurde am 15.10.2015/16.10.2015 mit Nachtrag vom 14.12.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 29.10.2015 und am 17.12.2015 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.