Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Sie sind allein vertretungsberechtigt und jeweils zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis 1.500,00 EUR befugt. Bei Rechtsgeschäften mit einem höhreren Geschäftswert ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Vorstandschaft notwendig. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heike Nachtrab
Roth
Vorstand
Werner Herbert Forster
Roth
Vorstand
Eva Stadelbauer
Roth
Vorstand
Jürgen Titkemeyer
Roth
Vorstand
Gerhard Born
Roth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.05.2004
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2006 hat die Änderung des § 10 (Die Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2024 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 8 (Vorstand) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.11.2004. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5-7 SB;
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und Kassier und der Schriftführer.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.