Handelsregister · HRB 11673

Chronologischer Auszug

Held print & media solution GmbH · Amtsgericht Würzburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Held print & media solution GmbH

b)
Würzburg
Geschäftsanschrift:
Max-von-Laue-Straße 36, 97080 Würzburg

c)
Erbringung von Dienstleistungen im Printund Medienbereich, insbesondere die
Erstellung von Datenbanken,
Layouterstellung für Prospekte,
Katalogseitenerstellung, Bildbearbeitung
und Bildretuschen, Digitaldruck, Fotobücher
und Fotogeschenke aller Art sowie die
Digitalfotografie.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Körner, Dieter, Leinach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2012.
a)
04.10.2012
Merkle
2b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Held, Markus, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2012
Englert
3b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Held, Markus, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
24.09.2019
Sauer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.