Handelsregister · HRB 103088
Chronologischer Auszug
Hekla Foundation gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hekla Foundation gGmbH b) Berlin c) Förderung von Forschung und Wissenschaft, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, insbesondere durch folgende Tätigkeiten: a) Die Gesellschaft unterstützt finanziell und auf sonstige Weise, etwa durch den Transfer von Know-how, humanitäre Entwicklungsprojekte, Organisationen und Institutionen in und für Äthiopien, das restliche Afrika und andere Entwicklungsländer, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Gesundheitswesen, Bildung (etwa durch den Aufbau von Schulen), Infrastruktur, Umweltschutz (etwa durch Flussreinigungs- und Aufforstungsprojekte), Forschung (etwa durch Aufbau und Unterstützung von Forschungseinrichtungen), Kultur, etc. b) Sie kann ihre Zwecke durch Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgen, sie kann Entwicklungsprojekte jedoch auch selber initiieren und durchführen. c) Sie kann Unterstützungsbeiträge auch an kulturelle und spirituelle Projekte und Organisationen in Entwicklungsländern leisten, einschließlich Projekte, die das kulturelle Schaffen fördern (etwa durch Vergabe von Stipendien) und dem Kulturgüterschutz dienen. d) Sie kann andere Organisationen bei der Verfolgung ihrer gemeinnützigen Arbeit mit Knowhow unterstützen sowie alternative Modelle und Konzepte zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke entwickeln. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Eliasson, Olafur, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | 1. Hallwachs, Felix, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 06.06.2006 | a) 03.08.2006 Wengert b) Gesellschaftsvertrag Bl. 10 - 12 |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Invalidenstr. 50/51, 10557 Berlin | a) 27.09.2010 Berliner | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Christinenstraße 18-19, 10119 Berlin c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung, Erziehung und Entwicklungshilfe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten: a) Die Gesellschaft unterstützt finanziell und auf sonstige Weise, etwa durch den Transfer von Know-how, humanitäre Entwicklungsprojekte, Organisationen und Institutionen in und für Äthiopien, das restliche Afrika und andere Entwicklungsländer, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Gesundheitswesen, Bildung (etwa durch den Aufbau von Schulen), Infrastruktur, Umweltschutz (etwa durch Flussreinigungs- und Aufforstungsprojekte), Forschung (etwa durch Aufbau und Unterstützung von Forschungseinrichtungen), Kultur, etc. b) Sie kann ihre Zwecke durch Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgen, sie kann Entwicklungsprojekte jedoch auch selber initiieren und durchführen. c) Sie kann Unterstützungsbeiträge auch an kulturelle und spirituelle Projekte und Organisationen in Entwicklungsländern leisten, einschließlich Projekte, die das kulturelle Schaffen fördern (etwa durch Vergabe von Stipendien) und dem Kulturgüterschutz dienen. d) Sie kann andere Organisationen bei der Verfolgung ihrer gemeinnützigen Arbeit mit Knowhow unterstützen sowie alternative Modelle und Konzepte zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke entwickeln. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand). | a) 21.02.2011 Melchior | |||
| 4 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung, Erziehung und Entwicklungshilfe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten: a) Die Gesellschaft unterstützt finanziell und auf sonstige Weise, etwa durch den Transfer von Know-how, humanitäre Entwicklungsprojekte, Organisationen und Institutionen in und für Äthiopien, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung (etwa durch den Aufbau von Schulen oder Kinderheimen). b) Sie kann ihre Zwecke durch Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgen, sie kann Entwicklungsprojekte jedoch auch selber initiieren und durchführen. c) Sie kann Unterstützungsbeiträge auch an kulturelle und spirituelle Projekte und Organisationen in Entwicklungsländern leisten, einschließlich Projekte, die das kulturelle Schaffen fördern (etwa durch Vergabe von Stipendien) und dem Kulturgüterschutz dienen. d) Sie kann andere Organisationen bei der Verfolgung ihrer gemeinnützigen Arbeit mit Knowhow unterstützen sowie alternative Modelle und Konzepte zur Erreichung ihrer gemeinnützigen Zwecke entwickeln. | a) 24.02.2011 Melchior | ||||
| 5 | Nicht mehr Prokurist: 1. Hallwachs, Felix 2. Gerstmann, Anja, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 11.06.2015 Reiner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.