Betrieb eines Heizungsbauunternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen ihrer Branche oder an brancheähnlichen Unternehmen zu beteiligen und dabei auch die Verwaltung oder Geschäftsführung solcher Unternehmen zu übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kurt Glück
Ingersheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.1977 mit Änderung vom 15.04.1977 mit Änderung; zuletzt geändert am 11.10.1985.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2006.