Handelsregister · VR 300565

Chronologischer Auszug

"Heinzelmännchen" Förderverein der Grundschule Erligheim-Hofen · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Heinzelmännchen" Förderverein der Grundschule Erligheim-
Hofen

b)
Erligheim
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Diese vertreten den Verein einzeln. Der Vorstand ist im
Rahmen der vorhandenen Geldmittel befugt, Ausgaben
zu tätigen. Bei einer Mittelverwendung, die im Einzelfall
500,00 EUR übersteigt, ist ein mit 2/3 Mehrheit der
anwesenden Vorstandsmitglieder zu fassender
Beschluss erforderlich.

b)
1. Vorsitzende:
Schuster, Bianca, Erligheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Schweiher, Petra, Erligheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.01.1998 zuletzt geändert am 07.05.2010
a)
24.11.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.08.1998
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Brügger, Christian, Erligheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Dziewior, Isabella, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Schuster, Bianca, Erligheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Schweiher, Petra, Erligheim, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2019
Drexler
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Ackert, Silvia, Erligheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Dziewior, Isabella, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2022
Drexler
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Aufgaben) und § 4 (Mitgliedschaft und Beitragspflicht) beschlossen.
a)
11.07.2023
Tachot

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 127

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.