Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in der Heinz Weber GmbH & Co. Grundstücks- und Maschinen-Verwaltungs KG. Gegenstand der Heinz Weber GmbH & Co. Grundstücks- und Maschinen- Verwaltungs KG ist der An- und Verkauf von Immobilien aller Art und deren Verwaltung sowie An- und Verkauf und Vermietung von Maschinen, Werkzeugen, Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und dergleichen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Mario Gehlmann
Oberding
Liquidator(in)
Heinz Weber
Beaconsfield
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.08.1988 zuletzt geändert am 14.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2001 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,31 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung der §§ 5 (Geschäftsführung) und 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung:10.11.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 So.
SoBl. 8 HBBl. 16
Beschluß und Satzung Bl. 9 SB.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 16.03.2017 (Az. IN 276/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a.Inn vom 22.01.2026 (Az. IN 276/16) nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.