der Handel mit Elektrogeräten, Elektroartikeln und elektronischen Artikeln jeder Art, einschließlich zugehöriger Einrichtungsgegenstände, insbesondere Küchenmöbel. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten je zwei von ihnen gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Liquidatoren Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Angelika Hütig-Braun
Krefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.1983 zuletzt geändert am 16.08.2001
Sonstige Rechtsverhältnisse
Umgewandelt nach den Vorschriften der §§ 56 a ff. des Umwandlungsgesetzes idF. vom 06.11.1969 aus dem bisher unter der Firma "Heinz Braun" betriebenen Unternehmen. Der Kaufmann Heinrich genannt Heinz Braun, Krefeld, hat am 27.05.1983 die Umwandlung durch Übertragung des Geschäftsvermögens, das dem Betrieb des bisher von ihm unter der Firma "Heinz Braun" in Krefeld als Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens gedient hat, auf die neu errichtete "Heinz Braun GmbH" erklärt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 14.06.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.04.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 118 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 134 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.