Handelsregister · HRB 724028

Registerinformationen

Heinrich Schuler GmbH · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Heinrich Schuler GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Markdorf
Geschäftsanschrift
Schillerstraße 11, 88677 Markdorf
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 724028
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
29.06.2026
Abrufstand
16.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung zu Finanz- und Versicherungsprodukten und die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten entsprechend den Regelungen der § 34 c, § 34 d, § 34 f und § 34 i GewO, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marco Johannes Kantner

Bürgstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jessica Kelich

Leverkusen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Michele Ernst Heinz Nickles

Großwallstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2021.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2026 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fonds Laden Geschäft für Anleger mbH", München (Amtsgericht München HRB 145940) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.