Handelsregister · VR 1122
Chronologischer Auszug
Heinrich Pesch Haus, Bildungszentrum Ludwigshafen e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Heinrich Pesch Haus, Bildungszentrum Ludwigshafen b) Ludwigshafen/Rhein | a) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter, jeder mit Alleinvertretungsberechtigung, vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. b) Vorsitzende: Deutsche Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch den Provinzial Stefan Dartmann SJ, München Stellvertreterin: Diözese Speyer, vertreten durch den Domkapitular Dr. Christoph Kohl, Speyer | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.12.1969 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.07.1993 geändert. b) Zur Darlehensaufnahme und zur Übernahme von Bürgschaften sowie zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Zur Vorsitzenden wurde die Deutsche Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts (bis 30.7.04 vertreten durch P. Provinzal Bernd Franke SJ) und zur Stellvertreterin die Diözese Speyer bestimmt. | a) 27.01.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 18.02.1970 Satzung Bl. 3ff. 200-204, Beschl. Bl. 41-55, 61, 109-111, 195-199, Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1122 LU getreten. Freigegeben am 27.01.2006. |
| 2 | b) Vorsitzender: Provinzial Stefan Dartmann SJ, München Stellvertreter: Domkapitular Dr. Christoph Kohl, Speyer | b) Zur Darlehensaufnahme und zur Übernahme von Bürgschaften sowie zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung sowie des Bischöflichen Ordinariats erforderlich. | a) 22.04.2009 Mehrle b) Berichtigend eingetragen | |
| 3 | b) Durch satzungsgemäßen Wechsel jetzt: Vorsitzende: Diözese Speyer- Körperschaft des öffentlichen Rechts, Speyer Durch satzungsgemäßen Wechsel jetzt Stellvertreter: Deutsche Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts, München aufgrund Berichtigung von Amts wegen nicht Stellvertreter: Domkapitular Dr. Christoph Kohl, Speyer aufgrund Berichtigung von Amts wegen nicht Vorsitzender: Provinzial Stefan Dartmann SJ, München | a) 23.11.2010 Mehrle b) Fall 4 Verterungsbefugte von Amts wegen berichtigt | ||
| 4 | a) Der Verein wird gemeinsam vertreten durch zwei gleichberechtigte Vorstandsmitglieder, nämlich einem Vertreter der Diözese Speyer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und einem Vertreter der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts, München. b) Jetzt: Domkapitular Bistum Speyer als Vertreter der Diözese Speyer, Körperschaft des öffentlichen Rechts: Dr. Kohl, Christoph, Speyer, *XX.XX.XXXX Jetzt Provenzial der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts, München: Kiechle, Stefan, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand) und 9 (Leiter des Bildungszentrums) beschlossen. | a) 29.06.2011 Mehrle b) Fall 5 | |
| 5 | b) Die Zustimmung der Jahreshauptversammlung ist erforderlich für den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, zur Darlehensaufnahme und und zur Übernahme von Bürgschaften, desweiteren bedürfen diese Geschäfte der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats Speyer, Änderungen der Satzung sowie die Entscheidung über die Auflösung bedürfen ebenfalls dessen Zustimmung sowie der Zustimmung der Deutschen Provinz der Jesuiten. | a) 29.06.2011 Mehrle | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Aufgabe der Mitglieder), 7 (Mitgliederversammlung), 10 (Geschäftsführung bzw. nunmehr Verwaltungsleitung), 11 (Aufsicht über die Wirtschaftsführung), 13 (Auflösung des Vereins), 14 (Genehmigungspflichten) beschlossen. b) Der Zustimmung der Mitgliederversammlung und der Genehmigung des bischöflichen Ordinariats bedürfen nach §§ 7, 14 der Satzung unter anderem - Darlehensaufnahmen und die Übernahme von Bürgschaften, - Baumaßnahmen und Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, soweit sie durch den laufenden Haushalt nicht abgedeckt sind, - Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, - Abschluss und vertragliche Änderung von Dienst- und Arbeitsverträgen der Entgeltgruppe 9 TVöD oder höher - Abschluss von Kauf-, Miet-, Pacht-, Leasing- oder Leihverträgen mit einem auf das Jahr gerecheten Gegenstandswert von mehr als 15.000,--€. Änderungen der Satzung sowie die Entscheidung über die Auflösung des Vereins unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt durch das Bischöfliche Ordinariat Speyer und die Deutsche Provinz der Jesuiten. | a) 30.12.2011 Heiß | ||
| 7 | a) Der Verein hat zwei Vorstandsmitglieder, nämlich je einen Vertreter der Diözese Speyer und einen Vertreter der Deutschen Provinz der Jesuiten. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Der Zustimmung der Mitgliederversammlung und der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat Speyer und der Genehmigung durch die Deutsche Provinz der Jesuiten bedürfen nach §§ 7 Abs. 3 Ziff. 5-9, 14 der Satzung: -Darlehensaufnahmen, Patronats- und Garantieabgaben sowie die Übernahme von Bürgschaften, - Baumaßnahmen und Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Auftragswert von mehr als 40.000,-- €, -Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, - Abschluss von Kauf-, Miet-, Pacht-, Leasing- oder Leihverträgen mit einem auf das Jahr gerechneten Gegenstandswert von mehr als 40.000,--€. -Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Neuaufnahmen von Mitgliedern sowie über die Auflösung des Vereins. Der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat Speyer und der Genehmigung durch die Deutsche Provinz der Jesuiten bedürfen nach §§ 7 Abs. 3 Ziff. 4, 8 Abs. 4, 14 der Satzung ferner: -die Beschlussfassung über den vom Direktor vorgelegten Haushaltsplan -der Abschluss und die vertragliche Änderung von Dienst- und Arbeitsverträgen der Entgeltgruppe 9 TVöD | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2013 hat die Neufassung der Satzung in weiten Teilen und mit ihr die Änderung der Satzung in - § 2 (Zweck des Vereins) in Ziffer 3, - § 3 (Gemeinnützigkeit) in Absatz (5), - § 4 (Mitgliedschaft) durch Verlagerung der Abs. 2 +3 in § 7. im Übrigen Neugliederung, -§ 5 (Aufgabe der Mitglieder) durch Streichung der bisherigen Absätze 5 und 6 sowie Neufasung der Absätze 2,3,4, - § 7 (Mitgliederversammlung) - § 8 (Vorstand) durch Beschränkung der Vertretungsmacht der vertretungsberechtigten Vorstände mit Wirkung gegen Dritte - § 9 (Direktor des Bildunszentrums) - § 14 (Genehmigungspflichten) beschlossen. Der bisherige § 10 (Verwaltungsleitung)wurde gestrichen, der bisherige § 11 (Aufsicht der Wirtschaftsführung) wurde geändert und zu § 10, der bisherige § 12 (Geschäftsjahr) zu § 11, § 12 (Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Bistum Speyer) wurde neu eingefügt. | a) 08.10.2014 Heiß b) Fall 9 | |
| 8 | a) 08.10.2014 Heiß b) Fall 8 | |||
| 9 | b) Nicht mehr Provenzial der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körperschaft des öffentlichen Rechts, München: Pater Prov. Kiechle, Provenzial der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körpersch. d.öffentl Rechts, Stefan, München, *XX.XX.XXXX Nun: Provenzial der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körpersch. d.öffentl Rechts: Pater Siebner SJ, Johannes, München, *XX.XX.XXXX | a) 22.08.2017 Kranz b) Fall 10 | ||
| 10 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 05.04.2019 Hoffmann b) Fall 11 | ||
| 11 | a) Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt: Heinrich Pesch Haus, Bildungszentrum Ludwigshafen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 04.12.2019 Hoffmann b) Fall 12 | |
| 12 | b) Nun als Vertreter der Deutschen Provinz der Jesuiten als Vorstand bestellt: Provinzökonom der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körpersch. d.öffentl Rechts: Pater Spermann, Johann SJ, München, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Provenzial der Deutschen Provinz der Jesuiten, Körpersch. d.öffentl Rechts: Pater Siebner SJ, Johannes, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung)- Einfügung des § 7 Abs.1a , Ergänzung in § 7 Abs. 5, Neufassung des § 7 Abs. 6und § 8 (Vorstand) - Ergänzung in § 8 Abs.1 wurde aufgrund Umlaufbeschluss vom 27.03.2020, 28.03.2020, 29.03.2020, und 30.03.2020 beschlossen und mit der Niederschrift über die Beschlussfassung zum 01.04.2020 festgestellt. | a) 15.09.2020 Schmaltz b) Fall 13 | |
| 13 | b) Nicht mehr Domkapitular Bistum Speyer als Vertreter der Diözese Speyer, Körperschaft des öffentlichen Rechts: Dr. Kohl, Christoph, Speyer, *XX.XX.XXXX Gewählt als: Domkapitular Bistum Speyer als Vertreter der Diözese Speyer, Körperschaft des öffentlichen Rechts: Dr. Kreusch, Irina, Speyer, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2024 Hundt b) Fall 14 | ||
| 14 | b) Vertreter der Diözese Speyer, Körperschaft des öffentlichen Rechts: Dr. Kreusch, Irina, Speyer, *XX.XX.XXXX | a) 18.11.2024 Hundt b) Fall 15 Eintragung lfd. Nr. 14 Spalte 3 b) von Amts wegen berichtigt. |
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