Handelsregister · HRB 100024 früher Amtsgericht Lingen (Ems)

Registerinformationen

Heinrich Liesen Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Heinrich Liesen Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lingen (Ems)
Geschäftsanschrift
Am Nordring 18, 49808 Lingen (Ems)
Kapital
50.000,00

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 100024 früher Amtsgericht Lingen (Ems)
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
24.10.2014
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermietung und Verpachtung jeglicher Art sowie die Übernahme von Gesellschaftsanteilen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist gestattet.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Heinrich Liesen

Lingen (Ems)

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Tag der ersten Eintragung: 08.04.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 10 HRB 2091 Amtsgericht Lingen/Ems getreten. Freigegeben am 25.07.2006.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 60-74 Sonderband
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1974 zuletzt geändert am 29.02.2000

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft wird bis zum 31. Dezember 1980 fest geschlossen. Wird sie zu diesem Termin nicht mit Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist gekündigt, so setzt sie sich jeweils um weitere 5 Jahre fort, wenn sie nicht vor Ablauf einer fünfjähringen Periode mit einjähriger Frist gekündigt wird.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.