Handelsregister · HRB 32796
Chronologischer Auszug
Heinrich Kern Straßen- und Tiefbau GmbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heinrich Kern Straßen- und Tiefbau GmbH b) Dieburg c) Ist die Ausführung von Straßen-, Tiefbauund Kabelverlegearbeiten aller Art sowie der Handel mit artverwandten Baustoffen. | 100.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. b) Geschäftsführer: Kern, Heinrich jun., Betriebswirt des Handwerks und Straßenbauer, Dieburg einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1995 | a) 24.07.2006 Fischer b) Tag der ersten Eintragung: 29.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband | |
| 2 | 52.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gezeichnetes Kapital) beschlossen. | a) 30.07.2007 Lill |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.