Ausführung von Bagger-, Fräs-und Erdarbeiten sowie landwirtschaftliche und sonstige Lohnarbeiten. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu erwerben, zu pachten, zu verpachten, zu vertreten, zu veräußern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Reiner Padeken
Nordenham
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Jörn Padeken
Nordenham
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden, sie sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 22.06.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1146 Amtsgericht Brake getreten. Freigegeben am 29.09.2005.
Gesellschaftsvertrag Blatt 43 ff Sonderband
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.05.1992 und geändert
Die Gesellschafterversammlung hat am 21.12.2005 und 22.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (150.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.693,78 um EUR 3.306,22 auf EUR 80.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) sowie § 7 (Stimmrecht) zu ändern und § 17 (Gründungskosten) zu streichen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.