Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Feeger
Düsseldorf
Vorstand
Klaus Dieter Wynants
Düsseldorf
Vorstand
Stefan Marcel Luner
Düsseldorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Das Statut wurde am 2. Juni 1920 errichtet, mehrfach geändert, zuletzt durch Beschluss der Generalversammlung vom 25. Juni 1996.
Die Generalversammlung vom 28. Juni 2001 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Damit sind insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 19 (Ausschluß der Nachschußpflicht und § 42 (Bekanntmachungen) geändert.
Die Generalversammlung vom 03.07.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen und insbesondere § 2 ( Zweck und Gegenstand der Genossenschaft ) und § 42 ( Bekanntmachungen ) geändert.
Freitext
Satzung Blatt I, Beschluß Blatt II Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 20.07.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2001.
Beschluss Blatt
Satzung Blatt I
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen, Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen , die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft" veröffentlicht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.