Handelsregister · GnR 100094

Chronologischer Auszug

Heimbau-Betreuungs- und Projektentwicklungs-Genossenschaft e.G. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimbau-Betreuungs- und
Projektentwicklungs-Genossenschaft
e.G.

b)
Karlsruhe

c)
Die wirtschaftliche Förderung und
Betreuung der Mitglieder, insbesondere
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Versorgung mit
genossenschaftlichem Wohnraum, die
Möglichkeit des Eigentumerwerbs sowie
die Organisation, Planung, Betreuung,
Ausführung und Überwachung von
Bauvorhaben in organisierter Einzelund/oder Gruppenselbsthilfe
einschließlich aller
Erschließungsmaßnahmen. Die
Genossenschaft kann bebaute und
unbebaute Immobilien und Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen,
darunter Eigenheime und
Eigentumswohnungen planen,
erschließen, errichten, erwerben,
bewirtschaften, betreuen, verwalten und
sich in anderer rechtlicher Weise
beschaffen, hierzu zählen alle
Immobilien und Bauten aus dem
Wohnungs-, Gewerbe- und
Dienstleistungsbereich. Die
Genossenschaft überlässt die vg. Bauten
ihren Mitgliedern zu angemessenen
marktgerechten Preisen. Die
Genossenschaft kann alle im Bereich
des Grundstücks-, Wohnungs-, Bau- und
Immobilienwesens, des Städtebaus, der
Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben eines Wohnungs-,
Bauunternehmens und Generalplaners
übernehmen. Dazu gehören auch
soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen, Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe und
Freiberufler, die zur Ergänzung der
Wohnraumversorgung für die
Genossenschaftsmitglieder erforderlich
sind. Die Genossenschaft führt
Bauarbeiten und handwerkliche
Tätigkeiten für fremde Rechnung nicht im
eigenen Betrieb durch, sondern vergibt
diese Arbeiten als Generalübernehmer
an geeignete Bau- und
Handwerksfirmen. Daneben kann die
Genossenschaft die Errichtung von
Erschließungsanlagen und
Wohnungsbauten sowie die in Absatz 1-
3 genannten Bauten als Baubetreuer
betreuen und fremde Wohnungen
bewirtschaften. Die Genossenschaft
kann sich als Beschäftigungs- und
Praktikumsbetrieb auf dem Gebiet der
beruflichen Qualifizierung, der
beruflichen Fortbildung und der
Vermittlung berufspraktischer Tätigkeiten
betätigen, mit Berufsbildungswerken,
Bildungs- und Kostenträgern kooperieren
und kombinierte Bau- und
Berufsförderungsprojekte aller Art und
Größe konzipieren vorbereiten, planen,
realisieren und überwachen. Weiterhin
kann sich die Genossenschaft auf den
Gebieten: wirtschaftlicher und
struktureller Problemanalyse, Logistik,
Innovation, Projektentwicklung,
Konzipierung, Beratung und
Begutachtung betätigen und mit
Personen oder/und Institutionen auf
diesen Gebieten kooperieren. Die
Genossenschaft hat weiterhin das Ziel,
Eigenheime und Eigentumswohnungen
mit oder ohne organisierte Einzel- oder
Gruppenselbsthilfe zu planen, zu
errichten, zu erwerben und zu veräußern
einschließlich Erwerb von
Baugrundstücken in Eigentum oder als
Erbbaugrundstücke sowie alle Aufgaben
eines Generalplaners und Baubetreuers
einschließlich aller Disziplinen der HOAI
für eigene oder fremde Rechnung sowie
alle Aufgaben eines Baubetreuers und
Beauftragten für eigene und fremde
Rechnung zu übernehmen, auch für
nichtgenossenschaftliche Projekte aller
Art und Größe. Die Genossenschaft wird
- ohne den Geltungsbereich des § 34 c
GewO zu tangieren - im Rahmen ihrer
Dienstleistungen für ihre Mitglieder
projektbezogene Beratungen hinsichtlich
notwendiger Versicherungs- und
Finanzierungsfragen und sonstige
Beratungen durchführen. Die
Genossenschaft kann - ohne den
Geltungsbereich des § 34 c GewO zu
tangieren - im Rahmen ihrer
Dienstleistungen für ihre Mitglieder
projektbezogene Beratungen hinsichtlich
notwendiger Versicherungs- und
Finanzierungsdienstleistungen und
Existenzgründungsberatung und
sonstige Beratungen durchführen.
Beteiligungen an anderen Unternehmen
und Institutionen der verschiedenen
Fachdisziplinen sind zulässig. Die
Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
dem Zweck der Genossenschaft zu
dienen. Die Genossenschaft ist
berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder
innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf
Dritte zu übertragen. Darüber
entscheidet der Vorstand. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf
Nichtmitglieder ist zulässig.
keine Nachschusspflicht der
Genossen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Dr. Franneck, Claus, Architekt,
Mannheim
Vorstand:
Hess, Franz, Bauingenieur, Karlsbad
a)
Genossenschaft
Satzung vom 23.03.1998 mit Änderung vom
12.06.1998
a)
08.11.2006
Winkler

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.11.2006.
Tag der ersten Eintragung:
02.12.1998
Statut und Beschluss:
Sonderband
AS. 23 ff.; 79 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.