Handelsregister · GnR 100094
Chronologischer Auszug
Heimbau-Betreuungs- und Projektentwicklungs-Genossenschaft e.G. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimbau-Betreuungs- und Projektentwicklungs-Genossenschaft e.G. b) Karlsruhe c) Die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Versorgung mit genossenschaftlichem Wohnraum, die Möglichkeit des Eigentumerwerbs sowie die Organisation, Planung, Betreuung, Ausführung und Überwachung von Bauvorhaben in organisierter Einzelund/oder Gruppenselbsthilfe einschließlich aller Erschließungsmaßnahmen. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Immobilien und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen planen, erschließen, errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, verwalten und sich in anderer rechtlicher Weise beschaffen, hierzu zählen alle Immobilien und Bauten aus dem Wohnungs-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereich. Die Genossenschaft überlässt die vg. Bauten ihren Mitgliedern zu angemessenen marktgerechten Preisen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs-, Bau- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben eines Wohnungs-, Bauunternehmens und Generalplaners übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe und Freiberufler, die zur Ergänzung der Wohnraumversorgung für die Genossenschaftsmitglieder erforderlich sind. Die Genossenschaft führt Bauarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten für fremde Rechnung nicht im eigenen Betrieb durch, sondern vergibt diese Arbeiten als Generalübernehmer an geeignete Bau- und Handwerksfirmen. Daneben kann die Genossenschaft die Errichtung von Erschließungsanlagen und Wohnungsbauten sowie die in Absatz 1- 3 genannten Bauten als Baubetreuer betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Die Genossenschaft kann sich als Beschäftigungs- und Praktikumsbetrieb auf dem Gebiet der beruflichen Qualifizierung, der beruflichen Fortbildung und der Vermittlung berufspraktischer Tätigkeiten betätigen, mit Berufsbildungswerken, Bildungs- und Kostenträgern kooperieren und kombinierte Bau- und Berufsförderungsprojekte aller Art und Größe konzipieren vorbereiten, planen, realisieren und überwachen. Weiterhin kann sich die Genossenschaft auf den Gebieten: wirtschaftlicher und struktureller Problemanalyse, Logistik, Innovation, Projektentwicklung, Konzipierung, Beratung und Begutachtung betätigen und mit Personen oder/und Institutionen auf diesen Gebieten kooperieren. Die Genossenschaft hat weiterhin das Ziel, Eigenheime und Eigentumswohnungen mit oder ohne organisierte Einzel- oder Gruppenselbsthilfe zu planen, zu errichten, zu erwerben und zu veräußern einschließlich Erwerb von Baugrundstücken in Eigentum oder als Erbbaugrundstücke sowie alle Aufgaben eines Generalplaners und Baubetreuers einschließlich aller Disziplinen der HOAI für eigene oder fremde Rechnung sowie alle Aufgaben eines Baubetreuers und Beauftragten für eigene und fremde Rechnung zu übernehmen, auch für nichtgenossenschaftliche Projekte aller Art und Größe. Die Genossenschaft wird - ohne den Geltungsbereich des § 34 c GewO zu tangieren - im Rahmen ihrer Dienstleistungen für ihre Mitglieder projektbezogene Beratungen hinsichtlich notwendiger Versicherungs- und Finanzierungsfragen und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann - ohne den Geltungsbereich des § 34 c GewO zu tangieren - im Rahmen ihrer Dienstleistungen für ihre Mitglieder projektbezogene Beratungen hinsichtlich notwendiger Versicherungs- und Finanzierungsdienstleistungen und Existenzgründungsberatung und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen an anderen Unternehmen und Institutionen der verschiedenen Fachdisziplinen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. Darüber entscheidet der Vorstand. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zulässig. | keine Nachschusspflicht der Genossen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Dr. Franneck, Claus, Architekt, Mannheim Vorstand: Hess, Franz, Bauingenieur, Karlsbad | a) Genossenschaft Satzung vom 23.03.1998 mit Änderung vom 12.06.1998 | a) 08.11.2006 Winkler b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 02.12.1998 Statut und Beschluss: Sonderband AS. 23 ff.; 79 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.