Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 19.11.2001 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms VR 1162 getreten. Freigegeben am 04.08.2006.
Bl. 18 - 23
Bl. 30 - 44
Bl. 52 - 70
Fall 5 Bl. 78 ff.
Fall 7
Bl. 106 - 117
Satzung
Satzung vom 12.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Vorstand) und § 9 (Mitgliedsbeitrag) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.