Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Vertretungsberechtigt ist der 1. Vorsitzende allein oder der 2. Vorsitzende gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Schatzmeister. Der geschäftsführende Vorstand trifft mit einfacher Stimmenmehrheit selbständig alle Entscheidungen in Angelegenheiten, die im Einzelfall den Wert von DEM 500,00 nicht übersteigen. In allen Angelegenheiten bis zu einem Wert von DEM 2.000,00 im Einzelfall entscheidet der Gesamtvorstand. In Angelegenheiten, die den Wert von DEM 2.000,00 im Einzelfall übersteigen, ist die Mitwirkung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 02.06.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 559 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Satzung Blatt 51-63 der Akten
Satzung
Satzung vom 03.03.1980 zuletzt geändert am 11.03.1994
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