Handelsregister · VR 6326

Chronologischer Auszug

Heimatverein Treppeln 2015 e.V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein Treppeln 2015 e.V.

b)
Neuzelle
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer,
dem Schatzmeister und dem Kulturbeauftragten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
2. Vorsitzender:

1.
Gander, Ronny, *XX.XX.XXXX, Neuzelle

Kulturbeauftragter:

2.
Gebert, Manfred, *XX.XX.XXXX, Neuzelle

Schatzmeister:

3.
Köhler, Marina, geb. Müller, *XX.XX.XXXX, Neuzelle

Schriftführer:

4.
Müller, Frank, *XX.XX.XXXX, Neuzelle

1. Vorsitzender:

5.
Zwicker, Manfred, *XX.XX.XXXX, Neuzelle
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.09.2015
a)
05.02.2016
Haase
2b)
Nicht mehr Kulturbeauftragter:
2. Gebert, Manfred

Kulturbeauftragte:
6.
Wittgen, Melanie, *XX.XX.XXXX, Neuzelle OT Möbiskruge
a)
25.02.2019
Haase
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer,
dem Kulturbeauftragten und dem Beisitzer. Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Nicht mehr Schatzmeister:
3. Köhler, Marina, geb. Müller

Beisitzer:

7.
Bahro, Claudia, geb. Ahrens, *XX.XX.XXXX, Neuzelle

Änderung zu Nr. 1:
Schatzmeister:

Gander, Ronny, *XX.XX.XXXX, Neuzelle
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2023 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des
Vereins), 8 (Mitgliedsbeitrag) und 8 (Vorstand)
beschlossen.
a)
24.05.2023
Haase

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.