Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer, der Kassenwart und variabel zwei bis sechs Beisitzer. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sascha Albers
Spahnharrenstätte
Vorstand
Christel Többen
Spahnharrenstätte
Vorstand
Anni Meiners
Spahnharrenstätte
Vorstand
Christoph Rosen
Spahnharrenstätte
Vorstand
Dora Meyer
Spahnharrenstätte
Vorstand
Heinz Dokters
Spahnharrenstätte
Vorstand
Elisabeth Hömmen
Spahnharrenstätte
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Vorstand) beschlossen. Die bisherigen §§ 12 und 13 wurden gestrichen. Die Nummerierung der weiteren Paragrafen verschiebt sich entsprechend. Es wurde § 16 alt, jetzt § 14 (Ladung) und § 17 alt, jetzt § 15 neu (Beschlüsse) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1012 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 08.09.2006.
Satzung Blatt 95 bis 98 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.