Handelsregister · VR 10270
Chronologischer Auszug
Heimatverein Seebarn e. V. · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimatverein Seebarn e. V. b) Neunburg vorm Wald, Ortsteil Seebarn | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Beschränkung der Vertretungsmacht: Zur Eingehung von Verpflichtungen, welche den Verein länger als ein Jahr binden oder ein Objekt von mehr als 200.-- DM zum Gegenstand haben, bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft. b) 1. Vorsitzender: Mehltretter, Otto, Landwirt, Neunburg vorm Wald, Ortsteil Seebarn 2. Vorsitzende: Schmid, Edith, Neunburg v.W. OT Seebarn, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 31.10.1987 | a) 01.12.2005 Großmann b) Tag der ersten Eintragung: 21.06.1990. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4-10 SB; |
| 2 | b) Gewählt: 2. Vorsitzende: Becher, Monika, Neunburg v.Wald, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 2. Vorsitzende: Schmid, Edith, Neunburg v.W. OT Seebarn, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2006 Schertl b) Protokoll Bl. 113 ff.; | ||
| 3 | b) Gewählt: 1. Vorsitzender: Greiner, Adolf, Neunburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Mehltretter, Otto, Landwirt, Neunburg vorm Wald, Ortsteil Seebarn | a) 30.04.2009 Trummer b) Protokoll Bl. 122 ff SB; | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2010 hat die Änderung des § 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 27.05.2010 Trummer b) Protokoll Bl. 127 ff SB; Neue Satzung Bl. 134 ff SB. | ||
| 5 | a) Geändert, nun: Der 1. und 2. Vorsitzende vertritt jeweils einzeln. Beschränkung der Vertretungsmacht: Zur Eingehung von Verpflichtungen, welche den Verein länger als ein Jahr binden oder ein Objekt von mehr als 200.-- € zum Gegenstand haben, bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.08.2020 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstandschaft) und 11 (Rechnungswesen) der Satzung beschlossen. Hierbei wurde insbesondere die in § 8 (Vorstandschaft, hier Nr. 4.) enthaltene Beschränkung der Vertretungsmacht geändert. | a) 15.04.2021 Asbeck b) Protokoll Bl. 4ff (neu) SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 3ff (neu) SB. | |
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die beiden gleichberechtigten 1. Vorsitzenden und die beiden gleichberechtigten 2. Vorsitzenden vertreten jeweils einzeln. Beschränkung der Vertretungsmacht: Zur Eingehung von Verpflichtungen, welche den Verein länger als ein Jahr binden oder ein Objekt von mehr als 200.-- € zum Gegenstand haben, bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft. b) Geändert, nun: gleichberechtigte 1. Vorsitzende: Becher, Monika, Neunburg vorm Wald, *XX.XX.XXXX Gewählt: gleichberechtigter 2. Vorsitzender: Strasser, Sven, Neunburg vorm Wald, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Greiner, Adolf, Neunburg vorm Wald, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2024 hat die Änderung des § 8 (Vorstandschaft) der Satzung beschlossen. Hierbei wurde insbesondere die Zusammensetzung des Vorstands nach § 26 BGB, sowie die allgemeine Vertretungsregel geändert. | a) 04.06.2024 Schmid b) Protokoll Bl. 8 ff (neu) SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 9 ff (neu) SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.