Handelsregister · VR 10270

Chronologischer Auszug

Heimatverein Seebarn e. V. · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein Seebarn e. V.

b)
Neunburg vorm Wald, Ortsteil Seebarn
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Beschränkung der Vertretungsmacht:
Zur Eingehung von Verpflichtungen, welche den Verein
länger als ein Jahr binden oder ein Objekt von mehr als
200.-- DM zum Gegenstand haben, bedarf es der
Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft.

b)
1. Vorsitzender:
Mehltretter, Otto, Landwirt, Neunburg vorm Wald, Ortsteil
Seebarn
2. Vorsitzende:
Schmid, Edith, Neunburg v.W. OT Seebarn, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 31.10.1987
a)
01.12.2005
Großmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.06.1990.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4-10 SB;
2b)
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Becher, Monika, Neunburg v.Wald, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Schmid, Edith, Neunburg v.W. OT Seebarn, *XX.XX.XXXX
a)
11.12.2006
Schertl

b)
Protokoll Bl. 113 ff.;
3b)
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Greiner, Adolf, Neunburg, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Mehltretter, Otto, Landwirt, Neunburg vorm Wald, Ortsteil
Seebarn
a)
30.04.2009
Trummer

b)
Protokoll Bl. 122 ff SB;
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2010 hat die Änderung des § 9
(Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
27.05.2010
Trummer

b)
Protokoll Bl. 127 ff SB; Neue
Satzung Bl. 134 ff SB.
5a)
Geändert, nun:
Der 1. und 2. Vorsitzende vertritt jeweils einzeln.
Beschränkung der Vertretungsmacht:
Zur Eingehung von Verpflichtungen, welche den Verein
länger als ein Jahr binden oder ein Objekt von mehr als
200.-- € zum Gegenstand haben, bedarf es der
Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.08.2020 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstandschaft)
und 11 (Rechnungswesen) der Satzung beschlossen. Hierbei wurde insbesondere die in § 8
(Vorstandschaft, hier Nr. 4.) enthaltene Beschränkung der Vertretungsmacht geändert.
a)
15.04.2021
Asbeck

b)
Protokoll Bl. 4ff (neu) SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 3ff
(neu) SB.
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die beiden gleichberechtigten 1. Vorsitzenden und die
beiden gleichberechtigten 2. Vorsitzenden vertreten
jeweils einzeln.
Beschränkung der Vertretungsmacht:
Zur Eingehung von Verpflichtungen, welche den Verein
länger als ein Jahr binden oder ein Objekt von mehr als
200.-- € zum Gegenstand haben, bedarf es der
Zustimmung der Mehrheit der Vorstandschaft.

b)
Geändert, nun:
gleichberechtigte 1. Vorsitzende:
Becher, Monika, Neunburg vorm Wald, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
gleichberechtigter 2. Vorsitzender:
Strasser, Sven, Neunburg vorm Wald, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Greiner, Adolf, Neunburg vorm Wald, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2024 hat die Änderung des § 8 (Vorstandschaft) der
Satzung beschlossen. Hierbei wurde insbesondere die Zusammensetzung des Vorstands
nach § 26 BGB, sowie die allgemeine Vertretungsregel geändert.
a)
04.06.2024
Schmid

b)
Protokoll Bl. 8 ff (neu) SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 9 ff
(neu) SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.