Vorstand sind nach § 26 Absatz 2 BGB der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Beide haben Alleinvertretungsbefugnis. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über DM 2.000,-- sind für den Verein nur rechtsverbindlich, wenn alle Mitglieder des Ausschusses ihre Zustimmung schriftlich erteilt haben. Ein Beschluß der Mitgliederversammlung ersetzt die Zustimmung des Ausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrich Scheurer
Plüderhausen
Vorstand
Andreas Fuchs
Plüderhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1991
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.04.1991
Satzung: Sonderband Blatt 6/9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.