Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als EUR 250,00 belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als EUR 500,00 belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Barbara Schäfer
Parkstein
Vorstand
Rebecca Simmerl
Parkstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.07.1997 zuletzt geändert am 22.03.1998
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.01.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. SB;