Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam. Bei Erwerb, Verkauf, Belastung oder sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie bei allen Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung des Vereins im Einzelfall von mehr als 1.500,00 Euro gegenüber Dritten bedeuten würden, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Gaus
Bockenem
Vorstand
Paul Jertz
Bockenem
Vorstand
Rudolf Herzog
Bockenem
Vorstand
Jörg Sonnenberg
Bockenem
Vorstand
Sonja Aschenbrenner
Bockenem
Vorstand
Rainer Block
Bockenem
Vorstand
Jan Steffen
Bockenem
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.12.1984 zuletzt geändert am 18.10.1985
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Zweck), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten), § 5 (Beendigung), § 6 (Beitrag), § 7 (Vorstand), § 8 (Beschränkung der Vertretungsmacht), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Form der Berufung), § 11 (Beschlussfähigkeit), § 12 (Beschlussfassung), § 14 (Haftung) und § 15 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 3-10 d. A. Änderungsbeschluss Bl. 18 d. A. Tag der ersten Eintragung: 20.01.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.01.2006.
Satzung Blatt 126 ff. der Akten
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.