Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und die Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Gründstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Satzung Blatt 4 ff., Änderungsbeschluss Blatt 23 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 30.11.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 665 Amtsgericht Papenburg getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Satzung Blatt 84-90 der Akten
Satzung
Satzung vom 15.05.1993 zuletzt geändert am 22.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.