Handelsregister · VR 604
Chronologischer Auszug
Heimatverein Lüderbach · Amtsgericht Eschwege
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimatverein Lüderbach b) Ringgau-Lüderbach | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über einem Wert von 1.000,00 DEM die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. b) 2. Vorsitzende: Lorbach, Brigitte, Hausfrau, Ringgau-Lüderbach 1. Vorsitzender: Neusüß, Walter, Ringgau-Lüderbach, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 29.12.1995 | a) 11.05.2004 Aul b) Tag der ersten Eintragung: 26.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 1-6 d. A. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Lorbach, Brigitte, Hausfrau, Ringgau-Lüderbach Bestellt als 2. Vorsitzender: Bauer, Dietmar, Ringgau-Lüderbach, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2011 Söhngen b) Anmeldung Blatt 7 Sonderband | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Neusüß, Walter, Ringgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Schloter, Thomas, Ringgau, *XX.XX.XXXX | a) 12.05.2022 Söhngen b) Anmeldung Blatt 8 Sonderband Beschluss Blatt 9 ff. Sonderband | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über einem Wert von 500,00 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung, 9 (Vorstand) und 18 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 16.03.2023 Söhngen b) Anmeldung Blatt 13/14 Sonderband Beschluss Blatt 15 ff. Sonderband Satzung Blatt 21 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.