Handelsregister · VR 604

Chronologischer Auszug

Heimatverein Lüderbach · Amtsgericht Eschwege

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein Lüderbach

b)
Ringgau-Lüderbach
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über einem Wert
von 1.000,00 DEM die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
seiner Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. oder 2.
Vorsitzende.

b)
2. Vorsitzende:
Lorbach, Brigitte, Hausfrau, Ringgau-Lüderbach
1. Vorsitzender:
Neusüß, Walter, Ringgau-Lüderbach, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.12.1995
a)
11.05.2004
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.03.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 1-6 d. A.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Lorbach, Brigitte, Hausfrau, Ringgau-Lüderbach
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Bauer, Dietmar, Ringgau-Lüderbach, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2011
Söhngen

b)
Anmeldung Blatt 7 Sonderband
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Neusüß, Walter, Ringgau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Schloter, Thomas, Ringgau, *XX.XX.XXXX
a)
12.05.2022
Söhngen

b)
Anmeldung Blatt 8 Sonderband
Beschluss Blatt 9 ff. Sonderband
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei
Rechtsgeschäften über einem Wert von 500,00 EUR die
Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Zweck), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung, 9 (Vorstand) und 18
(Inkrafttreten) beschlossen.
a)
16.03.2023
Söhngen

b)
Anmeldung Blatt 13/14
Sonderband
Beschluss Blatt 15 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 21 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.