Handelsregister · VR 10404

Chronologischer Auszug

Heimatverein "Linkselbische Täler" e.V. · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein "Linkselbische Täler" e.V.

b)
Gauernitz
a)
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im
Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in
der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit
einem Wert von mehr als 2000,-- EUR der Vorsitzende
und bei Rechtsgeschäften von mehr als 4000,-- EUR der
Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
in der Weise beschränkt, dass für Geschäfte über
Grundstücke und die Aufnahme von Belastungen die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Wetzel, Helmut, Gauernitz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Müller, Peter, Pinkowitz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ehlers, Kathrin, Scharfenberg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.02.1994 zuletzt geändert am 22.02.2003
a)
28.12.2010
Kramer

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1994.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Meißen VR 404).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV berichtigend
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Müller, Peter, Pinkowitz, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Ehlers, Kathrin, Scharfenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Richter, Harry, Klipphausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Meyer, Bernd, Klipphausen, *XX.XX.XXXX
a)
14.06.2013
Luner
3a)
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; die
beiden weiteren Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2018 hat die Änderung der §§ 2 und 5 (Vorstand)
und die Einfügung einen neuen § 10 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) der
Satzung beschlossen.
a)
14.05.2019
Laaß

b)
Protokoll Bl. 4 SB
Satzung Bl. 5 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.