Handelsregister · VR 4068

Chronologischer Auszug

Heimatverein Ländchen e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Brandiser Carnevalsverein & Dorfensemble Frohsinn
e.V.

b)
Brandis
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.

Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich.

b)
Präsident:

1.
Kuring, Manfred, Malermeister, Brandis

Geschäftsführer:

2.
Proßmann, Ingolf, Kaufmann, Schönewalde

Schatzmeister:

3.
Jerusel, Armin, *XX.XX.XXXX, Brandis

stellvertretender Präsident:

4.
Funke, Rainer, *XX.XX.XXXX, Brandis
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 14.06.1996
zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.11.1996
a)
23.11.2006
Weigert
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.01.1997

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR
727 getreten.
2a)
Heimatverein Ländchen e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungberechtigt.

b)
Nicht mehr Geschäftsführer:

2. Proßmann, Ingolf

Nicht mehr Schatzmeister:

3. Jerusel, Armin

Nicht mehr stellvertretender Präsident:

4. Funke, Rainer

Stellvertretender Vorsitzender:

5.
Gräper, Alexander, *XX.XX.XXXX, Schönewalde OT Brandis
Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:

Kuring, Manfred, *XX.XX.XXXX, Schönewalde OT Brandis
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2010 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
08.07.2011
Glodny
b)
Satzung Bl.12-17
SB
Beschluss
Bl.10-11 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.