Handelsregister · VR 110502

Chronologischer Auszug

Heimatverein Kroge-Ehrendorf e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein Kroge-Ehrendorf e.V.

b)
Kroge-Ehrendorf
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und
sein Stellvertreter, der Kassierer und sein Stellvertreter
sowie bis zu drei Beisitzern.

Die Positionen des stellv. Kassierers, des stellv.
Schriftführers und zweier Beisitzer können nach Bedarf
besetzt werden, allerdings muß der
vertretungsberechtigte Vorstand mindestens sieben
Personen umfassen.

Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied
vertreten den Verein gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Haskamp, Bernhard, Kaufmann u. Landwirt, Lohne-
Kroge
1. stellv. Vorsitzender:
Kuper, Guido, Postbeamter u. Gastwirt i.R., Lohne-Kroge
2. stellv. Vorsitzender:
Pölking, Reinhard, kfm. Angestellter, Lohne- Ehrendorf
Schriftführer:
Fortmann, Rainer, Kaufmann u. Landwirt, Lohne-Kroge
stellv. Schriftführerin:
Sandmann-Surmann, Julia, Landwirtin, Lohne-Kroge
Kassenwart:
Möhlmann, Herbert, Bankkaufmann, Lohne-Kroge
Beisitzerin:
Rießelmann, Johanna, Hausfrau, Lohne-Ehrendorf
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.02.1999
a)
02.11.2005
Schröder

b)
Satzung Blatt 14 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
22.03.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 757
Amtsgericht Vechta getreten.
Freigegeben am 02.11.2005.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.