Handelsregister · VR 150163
Chronologischer Auszug
Heimatverein Herbrum (Ems) · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimatverein Herbrum (Ems) b) Papenburg-Herbrum | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer, der Kassenwart und der Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DEM (i. W.: Eintausend Deutsche Mark) bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB). b) Erster Vorsitzender: Purk, Josef, Papenburg-Herbrum Schriftführer: Abeln, Hermann, Papenburg-Herbrum Stv. Vorsitzender: Telgen, Gerhard, Aschendorf Kassenwart: Telgen, Elsbeth, Papenburg Beisitzer: Sandmann, Bernhard, Papenburg | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.02.1990 zuletzt geändert am 08.04.1994 | a) 27.09.2006 Burzinski b) Tag der ersten Eintragung: 10.05.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 447 Amtsgericht Papenburg getreten. Freigegeben am 27.09.2006. |
| 2 | a) von Amts wegen berichtigt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer, der Kassenwart und drei Beisitzer sowie der jeweilige Ortsvorsteher des Ortsteiles Herbrum der Stadt Papenburg kraft Amtes. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DEM (i. W.: Eintausend Deutsche Mark) bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB). b) Nicht mehr Vorstand: Purk, Josef, Papenburg-Herbrum Nicht mehr Vorstand: Telgen, Gerhard, Aschendorf Nicht mehr Vorstand: Telgen, Elsbeth, Papenburg Nicht mehr Vorstand: Sandmann, Bernhard, Papenburg Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Fischer, Marlies, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Diekmann, Margot, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Düthmann, Karin, Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Eilers, Anni, Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Mödden, Liesel, Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als Vorstand: Krömer, Doris, Herbrum, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Abeln, Hermann, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Hübers, Hermann, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Telgen, Maria, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Norda, Theo, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kocks, Hermann, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schade, Ludwig, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dickebohm, Imke, Rhede, *XX.XX.XXXX | a) 17.04.2013 Buß-Jörgensen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.