Handelsregister · VR 150163

Chronologischer Auszug

Heimatverein Herbrum (Ems) · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein Herbrum (Ems)

b)
Papenburg-Herbrum
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer, der
Kassenwart und der Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich
und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines
Kredits von mehr als 1.000,00 DEM (i. W.: Eintausend
Deutsche Mark) bedarf der Vorstand der Zustimmung
der Mitgliederversammlung (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB).

b)
Erster Vorsitzender:
Purk, Josef, Papenburg-Herbrum
Schriftführer:
Abeln, Hermann, Papenburg-Herbrum
Stv. Vorsitzender:
Telgen, Gerhard, Aschendorf
Kassenwart:
Telgen, Elsbeth, Papenburg
Beisitzer:
Sandmann, Bernhard, Papenburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.02.1990 zuletzt geändert am 08.04.1994
a)
27.09.2006
Burzinski

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.05.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 447
Amtsgericht Papenburg getreten.
Freigegeben am 27.09.2006.
2a)
von Amts wegen berichtigt:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schriftführer, der
Kassenwart und drei Beisitzer sowie der jeweilige
Ortsvorsteher des Ortsteiles Herbrum der Stadt
Papenburg kraft Amtes. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes,
darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, vertreten.
Zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines
Kredits von mehr als 1.000,00 DEM (i. W.: Eintausend
Deutsche Mark) bedarf der Vorstand der Zustimmung
der Mitgliederversammlung (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB).
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Purk, Josef, Papenburg-Herbrum
Nicht mehr
Vorstand:
Telgen, Gerhard, Aschendorf
Nicht mehr
Vorstand:
Telgen, Elsbeth, Papenburg
Nicht mehr
Vorstand:
Sandmann, Bernhard, Papenburg
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Fischer, Marlies, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Diekmann, Margot, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Düthmann, Karin, Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Eilers, Anni, Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Mödden, Liesel, Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Krömer, Doris, Herbrum, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Abeln, Hermann, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hübers, Hermann, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Telgen, Maria, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Norda, Theo, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Kocks, Hermann, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schade, Ludwig, Papenburg-Herbrum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dickebohm, Imke, Rhede, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2013
Buß-Jörgensen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.