Handelsregister · VR 10293
Chronologischer Auszug
Heimatverein Hardenburg · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimatverein Hardenburg b) Bad-Dürkheim (Hardenburg) | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 2. Vorsitzender: Horst, Hubert, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Fink, Werner, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.01.1955 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.03.1987 geändert. b) Der Verein wird vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Rechtsgeschäfte über 255,65 EURO bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 15.03.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 21.02.1956 Satzung Bl. 93-97 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 293 DÜ getreten. Freigegeben am 15.03.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Horst, Hubert, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Fink, Werner, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Rings, Manfred, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Baumann, Horst, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2006 Mehrle b) Eintr.Vfg.Bl. 217 | ||
| 3 | a) Der Verein wird vertreten durch den 1.Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Baumann, Horst, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Krick, Frank, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX | a) 28.04.2015 Heiß b) Fall 3 | ||
| 4 | b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4 b) Satz : Rechtsgeschäfte über 255,65 EURO bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 12.06.2015 Heiß b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.