Handelsregister · VR 10293

Chronologischer Auszug

Heimatverein Hardenburg · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatverein Hardenburg

b)
Bad-Dürkheim (Hardenburg)
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
2. Vorsitzender:
Horst, Hubert, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Fink, Werner, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 22.01.1955 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 26.03.1987 geändert.

b)
Der Verein wird vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

Rechtsgeschäfte über 255,65 EURO bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
15.03.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.02.1956

Satzung Bl. 93-97

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 293 DÜ
getreten.
Freigegeben am 15.03.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Horst, Hubert, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Fink, Werner, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Rings, Manfred, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Baumann, Horst, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
a)
23.05.2006
Mehrle

b)
Eintr.Vfg.Bl. 217
3a)
Der Verein wird vertreten durch

den 1.Vorsitzenden und
den 2. Vorsitzenden.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Baumann, Horst, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Krick, Frank, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX
a)
28.04.2015
Heiß

b)
Fall 3
4b)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4 b) Satz : Rechtsgeschäfte über 255,65 EURO
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von
Amts wegen gelöscht.
a)
12.06.2015
Heiß

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.