Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Bl. 11-17 d. A. Tag der ersten Eintragung: 23.01.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2005.
Änderungsbeschluss Bl. 111 d.A. Neue Satzung Bl. 122 d.A.