Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftührer und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam.
Satzung Blatt 55 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 07.07.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 364 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 11.08.2006.
Satzung
Satzung vom 01.05.1980 zuletzt geändert am 19.03.2003
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