Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der Stellvertreter, der 1. Schriftführer und der 1. Kassierer. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter gemeinsam mit dem 1. Schriftführer oder dem 1. Kassierer vertreten. Der Verkauf und der Ankauf von Immobilien bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Satzung Blatt 217 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.11.1921 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 428 Amtsgericht Emden getreten. Freigegeben am 20.03.2006.
Satzung
Satzung vom 28.01.1921 zuletzt geändert am 06.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.