Handelsregister · VR 4620 früher Amtsgericht Lennestadt

Registerinformationen

Heimatverein Bonzel e.V. · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Heimatverein Bonzel e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Lennestadt - Bonzel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 4620 früher Amtsgericht Lennestadt
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
07.07.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Tanja Kriesten

Lennestadt

Vorstand

Rafael Richard

Lennestadt

Vorstand

Bernward Allebrodt

Lennestadt

Vorstand

Carsten Wensing

Lennestadt

Vorstand

Elena Bieke

Lennestadt

Vorstand

Ralf Aßmann

Lennestadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 22.10.1998 zuletzt geändert am 20.12.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 28. Februar 2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen, die Mitgliederversammlung vom 11. März 2016 hat die Änderung der Satzung in und § 15 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) beschlossen, die Mitgliederversammlung vom 25. März 2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgabe) beschlossen und die Mitgliederversammlung vom 20. April 2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, sowie in § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Satzung Bl. 5 ff. , Änderungsbeschluß Bl. 20 d.A.
  • Tag der ersten Eintragung: 24.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 620 Amtsgericht Lennestadt getreten. Freigegeben am 16.09.2009.
  • Satzung Bl. 123 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.