Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Absw. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Zur Eingehung von Verpflichtungen von mehr als 1000 (in Worten: eintausend) EURO ist die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder des Gesamtvorstandes (§ 7 Abs. 2 der Satzung) erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gertrud Schneider
Beelen
Vorstand
Maria Seggelmann
Beelen
Vorstand
Bernhard Schürhörster
Beelen
Vorstand
Ursula Elisabeth Hans
Beelen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.08.1988 zuletzt geändert am 07.02.2007
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 614 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.10.2009.
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.