Handelsregister · VR 130172
Chronologischer Auszug
Heimatkreis Schneidemühl e.V. · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimatkreis Schneidemühl e.V. b) Cuxhaven | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen vertritt allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt § 26 Abs. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 DEM (i.W. zweitausend DM) die Zustimmung der Deligationsversammlung erforderlich ist. b) Stv. Vorsitzender: Affeldt, Jürgen, Hannover Vorsitzender: Schreiber, Johannes, Lage, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.08.1987 zuletzt geändert am 23.08.2002 | a) 13.10.2006 Tautenhahn b) Änderungsbeschluss Bl. 17 ff d.A. Tag der ersten Eintragung: 16.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006. |
| 2 | b) Ausgeschieden als Vorsitzender: Schreiber, Johannes, Lage, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Prof. Dr. med. Nowacki, Paul E., Wettenberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Stv. Vorsitzender: Affeldt, Jürgen, Hannover Bestellt als stellvertretende Vorsitzende: Sydow, Beate, Wedel, *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2012 Konratzki | ||
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Sydow, Beate, Wedel, *XX.XX.XXXX | a) 26.02.2014 Büttner | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Prof. Dr. med. Nowacki, Paul E., Wettenberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Allers, Helga, Celle, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Vahldick, Horst, Lübeck, *XX.XX.XXXX | a) 28.10.2015 Brandt | ||
| 5 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Heimatkreisbearbeiter. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt § 26 Abs. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 € (i.W. zweitausend DM) die Zustimmung der Deligationsversammlung erforderlich ist. b) Bestellt als Heimatkreisbearbeiter: Dosdall, Manfred, Müncheberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeisterin: Pohl, Rosemarie, Meppen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Haedecke, Dörte, Meppen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Unter anderem wurde § 5 (Rechte und Pflichten) gestrichen und die nachfolgende Paragrafenbezeichnung angepasst. | a) 17.01.2017 Brandt b) Änderungsbeschluss Bd. II Bl. 115/116 neue Satzung Bd. II Bl. 118 ff. | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzende: Allers, Helga, Celle, *XX.XX.XXXX | a) 18.09.2018 Ritter | ||
| 7 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Heimatkreisbearbeiter. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt § 26 Abs. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 € (i.W. zweitausend DM) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) ergänzend zur Eintragung lfd. Nr. 5 vom 17.01.2017 eingetragen Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen. | a) 24.08.2020 Ritter b) Satzungsänderungsbeschluss (Bd. III) Bl. 19 f. Satzung (Bd. III) Bl. 22 ff. | |
| 8 | a) Vertretungsreglung von Amts wegen berichtigt; Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Heimatkreisbearbeiter. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt § 26 Abs. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 € (i.W. eintausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) 26.08.2020 Ritter | ||
| 9 | b) Bestellt als Vorsitzender: Priske, Detlef, Wernigerode, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Heimatkreisbearbeiter: Dosdall, Manfred, Müncheberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Haedecke, Dörte, Meppen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreterin: Niemann, Irene, Beverstedt-Wollingst, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als: Vorsitzender: Vahldick, Horst, Lübeck, *XX.XX.XXXX | a) 29.11.2024 Ritter b) Fall 13 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.