Handelsregister · VR 10546

Chronologischer Auszug

Heimatgruppe Frauenstein e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimatgruppe Frauenstein e.V.

b)
Frauenstein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als 1.000,00 DM der Verein durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird

b)
Vorstand:
Kehrer, Barbara, Frauenstein, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Wolter, Katrin, Frauenstein, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Baldauf, Grit, Frauenstein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.04.1998
a)
03.02.2011
Richter

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.07.1998.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Freiberg VR 546).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Sie werden von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert von
mehr als 500,00 EUR zu ihrer Wirksamkeit der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kehrer, Barbara, Frauenstein, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2024 hat die Änderung der §§ 7 (Organe des
Vereins), 8 (Vorstand), 9 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes), 10 (Beschlussfassung des
Vorstandes), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 13
(Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und 14 ( Auflösung des Vereins) der
Satzung beschlossen.
a)
26.09.2024
Schirmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.