Handelsregister · VR 10659

Chronologischer Auszug

Heimat- und Volkstrachtenverein Teisnacher Woidschrazln e.V. · Amtsgericht Deggendorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimat- und Volkstrachtenverein Teisnacher Woidschrazln e.V.

b)
Teisnach
a)
Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, die
übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils nur gemeinsam
mit einem anderen Vorstandsmitglied
vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der
Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, die den
Verein mit einem Geschäftswert von über 1.000,-- DM
belasten, die vorherige Zustimmung der Vorstandschaft
erforderlich ist, falls diese eine Entscheidung ablehnt, die
vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Grundstücksgeschäfte einschließlich
Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen
Genehmigung der Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzende:
Wittenzellner-Muhr, Eleonore, Fachlehrerin, Teisnach
Vorstand:
Jungmann, Carolin, Hausfrau, Geiersthal
Vorstand:
Grotz, Thomas, Teisnach, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Geiger, Annemarie, Teisnach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 18.04.1998
a)
08.12.2005
Baier

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.08.1998.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Personendaten geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Wittenzellner-Muhr, Eleonore, Teisnach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Grotz, Thomas, Teisnach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Holzbauer, Sandra, Teisnach, *XX.XX.XXXX
a)
04.10.2010
Wilhelm
3a)
Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, die
übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils nur gemeinsam
mit einem anderen Vorstandsmitglied
vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem
Geschäftswert von über 1.500,- Euro belasten, die
vorherige Zustimmung der Vorstandschaft
erforderlich.Falls diese eine Entscheidung ablehnt, ist die
vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich. Grundstücksgeschäfte einschließlich
Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen
Genehmigung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde u.a. geändert: § 8 (Vorstand im Sinn des § 26 BGB).
a)
24.01.2013
Wilhelm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.