Handelsregister · VR 10659
Chronologischer Auszug
Heimat- und Volkstrachtenverein Teisnacher Woidschrazln e.V. · Amtsgericht Deggendorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimat- und Volkstrachtenverein Teisnacher Woidschrazln e.V. b) Teisnach | a) Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils nur gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 1.000,-- DM belasten, die vorherige Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich ist, falls diese eine Entscheidung ablehnt, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzende: Wittenzellner-Muhr, Eleonore, Fachlehrerin, Teisnach Vorstand: Jungmann, Carolin, Hausfrau, Geiersthal Vorstand: Grotz, Thomas, Teisnach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Geiger, Annemarie, Teisnach, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 18.04.1998 | a) 08.12.2005 Baier b) Tag der ersten Eintragung: 04.08.1998. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Personendaten geändert, nun: 1. Vorsitzende: Wittenzellner-Muhr, Eleonore, Teisnach, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Grotz, Thomas, Teisnach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Holzbauer, Sandra, Teisnach, *XX.XX.XXXX | a) 04.10.2010 Wilhelm | ||
| 3 | a) Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils nur gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 1.500,- Euro belasten, die vorherige Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich.Falls diese eine Entscheidung ablehnt, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde u.a. geändert: § 8 (Vorstand im Sinn des § 26 BGB). | a) 24.01.2013 Wilhelm |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.