Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist beschränkt: Ausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro können vom Vorstand (§ 26 BGB) getätigt werden. Ausgaben bis 2.000.- Euro bedürfen der Genehmigung der Vorstandschaft. Ausgaben über 2.000,- Euro bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Meier
Hirschau
Vorstand
Gaston Lottner
Hirschau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.03.1992 zuletzt geändert am 14.01.2001
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der §§ 3 (Mitgliedschaft: Änderung von Ziffern c), g) und h)), 6 (bisher "Der Vorstand" nun "Vereinsorgane), 7 (Versammlungen), 10 (Sonstiges) und 11 (Inkrafttreten der Satzung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.05.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 28 ff. So.