Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 04.04.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 3-7
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Fall 4
Anmeldung Blatt 3 Sonderband
Anmeldung Blatt 7 Sonderband
Beschluss Blatt 8 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 04.11.1985
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.