Handelsregister · VR 560232
Chronologischer Auszug
Heimat- und Narrenverein Völlkofen e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimat- und Narrenverein Völlkofen e.V. b) Hohentengen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, je mit Alleinvertretungsrecht. b) 1. Vorsitzender: Mau, Jörg, Hohentengen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Rall, Markus, Hohentengen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.06.1984 zuletzt geändert am 20.05.2011 | a) 31.07.2014 Strehle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 05.07.1984 Beschluss: Blatt 84/85 Satzung: Blatt 86/88 |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender, nun bestellt als 1. Vorsitzender: Rall, Markus, Hohentengen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Mau, Jörg, Hohentengen, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2025 Grill | ||
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun bestellt als Vorsitzender: Rall, Markus, Hohentengen, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2025 Grill b) Berichtigung von Amts wegen zu laufender Nummer 2, Spalte 3. | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Bestellt als Vorsitzender: Hahn, Herbert, Hohentengen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Rist, Michael, Hohentengen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.01.2026 Molnar b) Satzung: Blatt 136-140 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.