Handelsregister · VR 420394
Chronologischer Auszug
Heimat- und Kulturkreis Ketsch e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimat- und Kulturkreis Ketsch e.V. b) Ketsch | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Es besteht gemeinsame Vertretungsberechtigung. Die Vergabe von Aufträgen und der An- und Verkauf bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands. In dringenden Fällen können der 1. und der 2. Vorsitzende Geschäfte bis zum Wert von 1.000,- Euro tätigen. b) 1. Vorsitzende: Blem, Ingrid, Disponentin, Ketsch 2. Vorsitzender: Nastainczyk, Manfred, Ketsch, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.09.1987 mit Änderung vom 29.05.2013. | a) 04.09.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 10.03.1988 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Rey, Dieter, Ketsch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Blem, Ingrid, Ketsch, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2021 Prellwitz | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende. Dieser vertritt einzeln. Die Vergabe von Aufträgen und der An- und Verkauf bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Nastainczyk, Manfred, Ketsch, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Mitgliedschaft), 7 (Vorstand) und 8 (Mitgliederversammlung) und die Einfügung von § 9 (Datenschutz im Verein) beschlossen. | a) 26.09.2022 Prellwitz b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 16-18 | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Es vertritt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Die Vergabe von Aufträgen und der An- und Verkauf bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck) und 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 20.11.2023 Prellwitz b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 21-24 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.