Handelsregister · VR 420394

Chronologischer Auszug

Heimat- und Kulturkreis Ketsch e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Heimat- und Kulturkreis Ketsch e.V.

b)
Ketsch
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und
außergerichtliche Vertretung) sind der 1. und der 2.
Vorsitzende.
Es besteht gemeinsame Vertretungsberechtigung.

Die Vergabe von Aufträgen und der An- und Verkauf
bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands. In
dringenden Fällen können der 1. und der 2. Vorsitzende
Geschäfte bis zum Wert von 1.000,- Euro tätigen.

b)
1. Vorsitzende:
Blem, Ingrid, Disponentin, Ketsch
2. Vorsitzender:
Nastainczyk, Manfred, Ketsch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.09.1987 mit Änderung vom 29.05.2013.
a)
04.09.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
10.03.1988
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Rey, Dieter, Ketsch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Blem, Ingrid, Ketsch, *XX.XX.XXXX
a)
10.11.2021
Prellwitz
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste
Vorsitzende.
Dieser vertritt einzeln.

Die Vergabe von Aufträgen und der An- und Verkauf
bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Nastainczyk, Manfred, Ketsch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 3
(Mitgliedschaft), 7 (Vorstand) und 8 (Mitgliederversammlung) und die Einfügung von § 9
(Datenschutz im Verein) beschlossen.
a)
26.09.2022
Prellwitz

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 16-18
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der
zweite Vorsitzende.
Es vertritt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Die Vergabe von Aufträgen und der An- und Verkauf
bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstands.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck)
und 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
20.11.2023
Prellwitz
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 21-24

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.