Handelsregister · VR 3182
Chronologischer Auszug
Heimat & Traditionsverein Petersdorf e.V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Heimat & Traditionsverein Petersdorf e.V. b) Bad Saarow-Pieskow | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Vorstandsmitglied: 1. Tittmann, Siegbert, *XX.XX.XXXX, Bad Saarow - Pieskow Vorstandsmitglied: 2. Wiemer, Sven, *XX.XX.XXXX, Bad Saarow - Pieskow | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 06.07.2002 | a) 03.07.2009 Brose b) Tag der ersten Eintragung: 10.09.2002 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Fürstenwalde, VR 797 getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 06.10.2014 Brose b) Satzung Bl. 4 ff Sb Protokoll Bl. 2, 8 Sb Anmeldung Bl. 1 Sb | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Protokollführer/Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Vorstandsmitglied: 3. Grähn, Gerald, *XX.XX.XXXX, Fürstenwalde/Spree | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 7 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 10.06.2015 Brose |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.