Der Verband wird durch jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten, wobei eines der beiden Vorstandsmitglieder der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende sein muss. Bei Rechtsgeschäften, die den Verband bis zu einem Betrag oder einem Geldwert bis 5.000,-- Euro verpflichten, sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister jeweils allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sigrid Selzer
Beckingen
Vorstand
Elisabeth Kasel
Saarbrücken
Vorstand
Stefan Haupenthal
Losheim am See
Vorstand
Daniel Lorenz
Neunkirchen
Vorstand
Marion Birgit Lau
Homburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.08.1947 zuletzt geändert am 26.01.2000
Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 4 (Ende der Mitgliedschaft), 5 (Ruhen der Mitgliedschaft), 8 (Generalversammlung und außerordentliche Generalversammlung, Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche), 10 (Satzungsänderungen), 11 (Ehrengericht), 13 (Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 08.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) und § 8 (Generalversammlung und außerordentliche Generalversammlung Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) und damit die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.11.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.